Gebäudeenergieberater - Herforth Dienstleistungen

Herforth Dienstleistungen

Gebäudeenergieberater

Im Rahmen der Datenaufnahme wird bei einer Gebäudeenergieberatung das zu untersuchende Gebäude umfassend entsprechend der Mindestanforderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft.

Analysiert werden unter anderem Flächen, Aufbauten (Fenster, Außenwände, Dachschrägen usw.), Heizungsanlagen sowie Wärmebrücken und Undichtigkeiten in der Fassade.

Die daraus gewonnenen Ergebnisse lassen Energieverluste erkennen und zeigen mögliche Energieeinsparungen auf. Wir liefern Ihnen Kostenschätzungen zu den Modernisierungsmaßnahmen sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, Hinweise zu Fördermitteln, Informationen rund um regenerativer Energien als auch Allgemeines zum Thema Energie sparen.

Wir stellen Ihnen einen Nachweis zur Beantragung von Fördermitteln aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms bereit oder erstellen Ihnen einen Energiepass.

DER ENERGIEPASS

Der Energieausweis für bestehende Wohngebäude

Jetzt kommt er - der Energieausweis für Wohngebäude.

Hausbesitzer sollen deshalb in Zukunft für Ihr Gebäude einen Energiepass beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird.

Das Gesetz sagt: Energieausweise müssen ab 01.01.2008 im Zuge von Verkauf oder Vermietung den Interessenten eines Wohngebäudes / einer Wohnung, die baulich ge- nehmigt wurde, zugänglich gemacht werden.

Der Ausweis für Wohngebäude wird durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) 2007 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie neu geregelt.

Ausweise sollen auf Grundlage sowohl des errechneten Energiebedarfs (bedarfsorien- tierter Ausweis) als auch des gemessenen Energieverbrauchs (verbrauchsorientierter Ausweis) zulässig sein.

Für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen wird der strengere bedarfsorientierte Ausweis zur Pflicht. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

Bei allen größeren Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen kann zwischen verbrauchs- orientiertem Ausweis gewählt werden. Bis zum 31.12.2006 sind gemäß EnEV alle Standardheizkessel, die vor dem 01.10.1978 in Betrieb genommen wurden, gegen moderne Technik auszutauschen.

Bis zum 31.12.2006 sind alle zugänglichen ungedämmten Wärmeverteilungsleitungen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, zu dämmen. Bis zum 31.12.2006 müssen alle oberste Geschossdecken von beheizten Räumen, die nicht begehbar, aber zugänglich sind, gedämmt sein. Die erforderlichen Dämmstärken sind im Anhang der EnEV (Energieeinsparverordnung) aufgeführt.

Möchten Sie mit uns einen Termin zu einem kurzen Informationsgespräch für Ihr Objekt vereinbaren?

- Rufen Sie uns an, Telefon 0 50 41 / 77 64 40 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

  •  Metje, Inh. Herforth Dienstleistungen  •   Mühlenweg 15  •  31832 Springe  •  
  •  Telefon 0 50 41 / 77 64 40  •   Fax 0 50 41 / 64 00 217  •   E-mail  info-herforth@gmx.de   •  

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